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HR Management

Steuervorteile durch Corporate Benefits

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Steuervorteile durch Corporate Benefits: So lohnen sich Mitarbeiterangebote für das Unternehmen

Mitarbeiterangebote kommen in erster Linie Arbeitnehmer:innen zugute. Sie sind aber auch für den Arbeitgeber interessant. Das Unternehmen profitiert nicht nur von einer gesteigerten Mitarbeiterbindung, sondern auch von Steuervorteilen durch Corporate Benefits. Welche das sind, zeigen wir Ihnen hier.

Die wichtigsten Informationen zu Steuervorteilen durch Corporate Benefits in Kürze

  • Es gibt verschiedene Corporate Benefits, die Unternehmen Steuervorteile bringen

  • Diese Mitarbeiterangebote (monetär und non-monetär) unterliegen meist bestimmten Freibeträgen, bis zu denen die Leistung steuer- und abgabenfrei ist

  • Dazu zählen beispielsweise Sachbezüge bis zu 50 Euro im Monat und die Bezuschussung von Gesundheitsangeboten

Was bedeutet der geldwerte Vorteil in diesem Zusammenhang?

Der Begriff „geldwerter Vorteil“ bezieht sich auf alle nicht in Geld bestehenden Leistungen, die ein:e Arbeitnehmer:in vom Arbeitgeber erhält und die einen monetären Wert haben. In Kontext der Entgeltumwandlung und Lohnkostenoptimierung kann der geldwerte Vorteil zum Beispiel die private Nutzung eines Dienstwagens oder die kostenlose Überlassung von IT-Geräten umfassen.

Aber: Gesetzliche Freibeträge und Pauschalen machen möglich, dass bestimmte geldwerte Vorteile bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei bleiben können. Wir zeigen Ihnen die steuerliche Behandlung von Corporate Benefits, die in diese Kategorie fallen.

Bei diesen 12 Corporate Benefits gibt es Steuervorteile

Es gibt eine ganze Reihe von Corporate Benefits, bei denen Arbeitgeber von Steuervorteilen profitieren. Dazu zählen vor allem die folgenden Optionen, die in vielen Unternehmen gängig sind:

  1. Diverse Sachbezüge bis zu 50 Euro im Monat wie Gutscheine

  2. Jobrad und Dienstwagen

  3. Essensgutscheine und Verzehrgutscheine

  4. Fahrtkostenzuschüsse und Jobtickets

  5. Internetnutzung und IT-Geräte, privat wie beruflich

  6. Sachzuwendungen und Mitarbeitergeschenke

  7. Gesundheitsangebote

  8. Personalrabatte auf Waren und Dienstleistungen

  9. Kindererziehung und Kindergartenzuschüsse (Betreuungskosten)

  10. Betriebliche Altersvorsorge

  11. Aktien

  12. Inflationsausgleichsprämie

Wir erklären Ihnen die steuerliche Behandlung jedes Corporate Benefits in den folgenden Abschnitten im Detail – inklusive erlaubte Höhe, Einschränkungen und gesetzlicher Grundlage in Deutschland. Stand der Daten ist März 2024.

Sachbezüge bis zu 50 Euro pro Monat

Als Arbeitgeber können Sie Ihren Mitarbeiter:innen Sachbezüge bis zu einem Wert von 50 Euro pro Monat steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung stellen. Dazu zählen beispielsweise:

  • Aufladbare Wert- und Gutscheinkarten

  • Tankkarten und Tankgutscheine

  • ÖPNV-Tickets

  • Sonstige Gutscheine

Die Regelung basiert auf der Lohnsteuer-Richtlinie R 19.6 Abs. 1 LStR. Gutscheine, Produkte oder Dienstleistungen, die nicht in Geld umgewandelt werden können, fallen unter diese Kategorie.

Jobrad und Dienstwagen

Arbeitgebern steht es frei, ihren Angestellten Fahrräder oder E-Bikes für die berufliche und private Nutzung zur Verfügung zu stellen. Diese sind steuer- und sozialversicherungsfrei, wenn sie zusätzlich zum Gehalt angeboten werden.

Wichtig für Arbeitnehmer:innen: Der geldwerte Vorteil aus der privaten Nutzung eines Dienstwagens muss versteuert werden, wobei für Elektroautos eine reduzierte Bemessungsgrundlage gilt: statt einem Prozent des Listenpreises nur 0,25 Prozent bei privater Nutzung.

Diese Regelungen sind in § 3 Nr. 37 EStG und § 8 Abs. 2 Satz 2 EStG geregelt.

Essenszuschüsse und Verzehrgutscheine

Verzehrgutscheine und Essenszuschüsse, die Ihren Mitarbeiter:innen am Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt werden, sind steuer- und abgabenfrei, solange sie am Arbeitsplatz verzehrt werden.

Fahrtkostenzuschüsse und Jobtickets

Jobtickets sind gemäß § 3 Nr. 15 EStG steuerfrei, solange sie zu den Konditionen des ÖPNV überlassen werden. Fahrtkostenzuschüsse können unter bestimmten Bedingungen steuerlich begünstigt werden, insbesondere wenn eine Pauschalversteuerung mit 15 Prozent gewählt wird. Die Regelung findet sich in § 40 Abs. 2 Satz 2 EStG.

Als Arbeitgeber können Sie so die Fahrtkosten Ihrer Angestellten zur Arbeitsstätte steuerlich begünstigt unterstützen.

Internetnutzung und IT-Geräte

Die Übernahme der Kosten für die private Internetnutzung bis zu 600 Euro jährlich sowie die Bereitstellung von IT-Geräten (Handy, Tablet, Notebook) für die private Nutzung sind für Ihre Arbeitnehmer:innen steuerfrei, solange Sie als Arbeitgeber Eigentümer oder Leasingnehmer der Geräte bleiben.

Die lohnsteuerliche Behandlung der Überlassung von IT-Geräten und Telekommunikationsgeräten ist in R 19.5 LStR geregelt.

Sachzuwendungen und Mitarbeitergeschenke

Geschenke zu persönlichen Anlässen wie Geburtstag oder Hochzeit eines oder einer Mitarbeiter:in sind bis zu einem Wert von 60 Euro steuer- und abgabenfrei.

Diese Regelung unterliegt § 37b EStG, der die pauschale Besteuerung von Sachzuwendungen regelt.

Gesundheitsangebote

Sie können Ihren Mitarbeiter:innen als Arbeitgeber Gesundheitsförderungsmaßnahmen bis zu einem Betrag von 600 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfrei zur Verfügung stellen.

Dazu zählen Angebote wie betriebliche Gesundheitskurse, Präventionsmaßnahmen oder Zuschüsse beziehungsweise komplette Fitnessstudiomitgliedschaften. Grundlage für diese Möglichkeit ist § 3 Nr. 34 EStG, der speziell die Förderung der Gesundheit der Mitarbeiter:innen im Betrieb betrifft.

Personalrabatte auf Waren und Dienstleistungen

Arbeitgeber dürfen ihren Angestellten steuerfreie Rabatte auf eigene Produkte oder Dienstleistungen gewähren. Dabei gelten allerdings zwei Regeln:

  1. Der Preisnachlass darf vier Prozent nicht überschreiten.

  2. Der vom oder von der Arbeitnehmer:in gezahlte Preis muss mindestens 96 Prozent des üblichen Endverbraucherpreises betragen.

Darüber hinausgehende Rabatte sind bis zu einem Freibetrag von 1.080 Euro pro Jahr steuerfrei. Die steuerliche Regelung liefert § 8 Abs. 3 EStG.

Kindererziehung und Kindergartenzuschüsse (Betreuungskosten)

Die Übernahme oder Bezuschussung von Betreuungskosten für nicht schulpflichtige Kinder ist für Arbeitnehmer:innen steuer- und sozialversicherungsfrei. Dazu zählen auch Zuschüsse zu den Kosten für Kindergarten oder Tagesmutter. Diese Regelung basiert auf § 3 Nr. 33 EStG.

Betriebliche Altersvorsorge

Möchten Sie Ihre Mitarbeiter:innen im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) für die Zeit nach dem Job unterstützen, gibt es bestimmten Höchstgrenzen.

Nach aktueller Gesetzgebung können Beiträge bis zu acht Prozent der Beitragsbemessungsgrenze in der Rentenversicherung steuerfrei eingezahlt werden. Diese Möglichkeit wird durch § 3 Nr. 63 EStG geregelt.

Aktien

Vom letzten Corporate Benefit, der Steuervorteile mitbringt, profitieren die wenigsten Betriebe. Werden Mitarbeiter:innen an einem Unternehmen beteiligt, beispielsweise durch Aktienoptionen oder Mitarbeiteraktien zu vergünstigten Konditionen, kann das unter bestimmten Bedingungen steuerbegünstigt sein.

Seit 2022 gilt der Freibetrag von 1.440 Euro für Mitarbeiterkapitalbeteiligungen, die jährlich steuerfrei bleiben. Die exakte steuerliche Behandlung hängt von der spezifischen Ausgestaltung des Beteiligungsprogramms ab und wird durch das Einkommensteuergesetz (EStG) in verschiedenen Paragrafen geregelt.

Inflationsausgleichsprämie

Eine Besonderheit stellt die von der Bundesregierung beschlossene Inflationsausgleichsprämie dar – sie ist zeitlich begrenzt. Die steuer- und sozialversicherungsfreie Prämie darf bis zu 3.000 Euro betragen und bis zum 31. Dezember 2024 ausgezahlt werden.

Weitere Mitarbeiterbenefits, die steuerfreie Arbeitgeberzuschüsse sind

Die zwölf vorgestellten Corporate Benefits sind nicht alle steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse, die Sie Mitarbeiter:innen gewähren können. Weitere Möglichkeiten in aller Kürze:

  • Umzugskostenzuschüsse sind steuerfrei, wenn der Umzug beruflich veranlasst ist

  • Kosten für Fort- und Weiterbildungen, die berufsbezogen sind

  • Erholungsbeihilfen können unter bestimmten Bedingungen einmal jährlich steuer- und sozialversicherungsfrei gewährt werden

  • Reisekosten, die im Rahmen dienstlicher Tätigkeiten entstehen

  • Betriebsveranstaltungen und Ausflüge, solange bestimmte Bedingungen und Freibeträge eingehalten werden

  • Bereitstellung von Mitarbeiterwohnungen kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich begünstigt sein

  • Arbeitgeberdarlehen zu günstigen Konditionen, solange die Darlehenssumme 2.600 Euro nicht überschreitet

Falls Sie sich grundsätzlich fragen, welche die beliebtesten und besten Corporate Benefits im Jahr 2024 sind, empfehlen wir Ihnen unseren ausführlichen Artikel dazu.

Fazit: Steuerfreie Mitarbeiterbenefits lohnen sich für beide Seiten

Steuerfreie Mitarbeiterbenefits sind nicht nur ein Anreiz für Arbeitnehmer:innen – als Arbeitgeber profitieren Sie von den Steuervorteilen dieser Corporate Benefits.

Sie drücken so Ihre Wertschätzung aus und stärken die Mitarbeiterbindung mit monetären und non-monetären Anreizen, ohne die Lohnnebenkosten zu erhöhen. Durch die Nutzung dieser steuerbegünstigten Leistungen entsteht somit eine Win-win-Situation für beide Seiten.

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