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HR-Lexikon

Dienstreise

Es handelt sich um eine Reise, die ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin im Auftrag des Arbeitgebers unternimmt. Während einer Dienstreise ist die Person geschäftlich unterwegs, um beispielsweise an einem Meeting teilzunehmen, Kunden zu besuchen oder sich weiterzubilden. Je nach Unternehmen und Branche können diese Reisen Ziele innerhalb des Landes oder im Ausland haben.

Zweck einer Dienstreise

In der Regel ist eine Dienstreise geschäftlicher Natur. Dazu gehören die Vertretung des Unternehmens bei externen Veranstaltungen, die Kundenbeziehungspflege, Verhandlungen sowie Konferenz- oder Schulungsteilnahmen. Durch Dienstreisen können Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen neue Geschäftsmöglichkeiten erschließen, bestehende Beziehungen stärken und sich beruflich weiterentwickeln.

Regelungen und Richtlinien

Viele Unternehmen haben klare Richtlinien und Regelungen für Dienstreisen. Solche Vorgaben können Informationen zu erlaubten Reisezielen, zur Buchung von Flügen und Hotels, zur Abrechnung von Ausgaben sowie zu Versicherungsfragen enthalten. Damit keine Missverständnisse oder Probleme entstehen, sollten Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen die internen Vorschriften ihres Unternehmens in Bezug auf Dienstreisen kennen und einhalten. Das ist wichtig. Für Dienstreisen in der EU und in der Schweiz existieren spezielle gesetzliche Bestimmungen, die dafür sorgen sollen, dass Arbeitnehmer während ihrer Reisen angemessen geschützt sind.

Kosten und Erstattung

Der Arbeitgeber übernimmt oft die Kosten für Dienstreisen, wie zum Beispiel Flugtickets, Hotelunterkünfte, Verpflegung und Transport vor Ort. Manchmal können Angestellte auch das Recht haben, Ausgaben wie Taxifahrten oder Geschäftsessen geltend zu machen. Um sicherzustellen, dass die Abrechnung und Erstattung reibungslos ablaufen, ist es wichtig, alle Belege und Quittungen sorgfältig aufzubewahren. Die Ausgaben müssen normalerweise angemessen und nachvollziehbar gemäß den Unternehmensrichtlinien und gesetzlichen Vorgaben sein.

Arbeitsschutz und Arbeitszeit

Während einer Dienstreise gelten normalerweise die gleichen Vorschriften für Arbeitsschutz und Arbeitszeit wie im regulären Arbeitsalltag. Die Arbeitgeber müssen sicherstellen, dass die Gesundheit und Sicherheit ihrer Mitarbeiter auch außerhalb des Unternehmensgeländes gewährleistet ist. Beispielsweise kann dies Ruhezeiten einhalten, angemessene Pausenregelungen treffen und Arbeitszeitvorschriften berücksichtigen. Es sollte darauf geachtet werden, dass die Arbeitszeiten während einer Dienstreise klar geregelt sind und nicht übermäßig ausfallen, um eine gesunde Work-Life-Balance zu erhalten.