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HR-Lexikon

Elternzeit

Die Elternzeit bezeichnet die gesetzlich geregelte Auszeit, die Eltern von ihrer Arbeit nehmen können, um sich um ihr neugeborenes oder adoptiertes Kind zu kümmern. Während dieser Zeit sind die Eltern vor Kündigungen geschützt und können finanzielle Unterstützung in Form von Elterngeld beantragen. Mütter und Väter in Deutschland haben die Möglichkeit, Elternzeit zu nehmen, um sich vollständig der Betreuung ihres Kindes zu widmen und gleichzeitig ihren Arbeitsplatz zu sichern.

Elternzeit in Deutschland

In Deutschland können Eltern insgesamt bis zu 36 Monate Elternzeit nehmen. Sie kann bis zum dritten Lebensjahr des Kindes eingenommen werden. Während der Elternzeit haben Eltern Kündigungsschutz und können in Teilzeit arbeiten, um Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Eltern haben auch Anspruch auf Elterngeld während dieser Zeit. Man kann auch die Elternzeit zwischen beiden Elternteilen aufteilen, um sicherzustellen, dass das Kind gleichberechtigt betreut wird.

Elternzeit in der EU

Die Bestimmungen zur Elternzeit unterscheiden sich in der Europäischen Union je nach Land. Allen Eltern gewährt die EU-Richtlinie über Elternzeit das Recht auf mindestens vier Monate unbezahlte Elternzeit. Während dieser Zeit haben Eltern das Recht auf ihre Rückkehr in ihren Job oder einen gleichwertigen Arbeitsplatz garantiert. Einige EU-Länder haben zusätzlich großzügigere Bestimmungen, die es Eltern erlauben, über die vorgeschriebenen vier Monate hinaus Elternzeit zu nehmen.

Elternzeit in der Schweiz

In der Schweiz gibt es keine gesetzliche Elternzeit wie in Deutschland. Eltern haben jedoch Anspruch auf eine bezahlte Mutterschafts- und Vaterschaftspause von jeweils 14 Wochen. zwei Wochen beträgt. Des Weiteren haben Eltern in der Schweiz die Möglichkeit, flexible Arbeitszeiten zu nutzen, um die Betreuung ihrer Kinder sicherzustellen. Es ist in der Schweiz den Arbeitgebern auferlegt, Eltern bei der Balance von Beruf und Familie zu helfen.

Elternzeit beantragen

Eltern müssen ihren Arbeitgeber rechtzeitig informieren und einen schriftlichen Antrag stellen, um Elternzeit zu beantragen. Um genügend Zeit für die Planung zu haben, sollte der Antrag mindestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit eingereicht werden. Während der Elternzeit behalten die Eltern ihren Urlaubsanspruch und können mit dem Arbeitgeber gemeinsam ihre Rückkehr in den Beruf planen. Um die Elternzeit optimal zu planen, ist es entscheidend, die spezifischen Vorschriften des entsprechenden Landes oder Unternehmens zu berücksichtigen.