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Lohnsteuerausgleich

Ein Lohnsteuerausgleich ist ein Verfahren, um die bereits gezahlte Lohnsteuer eines Arbeitnehmers zu überprüfen. Dieser Vorgang wird häufig in Deutschland als "Steuererklärung" bezeichnet. Arbeitnehmer können möglicherweise zu viel gezahlte Steuern durch den Lohnsteuerausgleich zurückerstattet bekommen. Wenn im Laufe des Jahres zu hohe Steuern einbehalten wurden oder bestimmte Abzüge oder Steuervergünstigungen geltend gemacht werden können, geschieht dies.

Wie funktioniert der Lohnsteuerausgleich?

Um einen Lohnsteuerausgleich durchzuführen, muss der Arbeitnehmer eine Steuererklärung abgeben. Diese Erklärung listet Einnahmen, Ausgaben und steuerliche Abzüge detailliert auf. Das Finanzamt berechnet die endgültige Steuerschuld oder -erstattung basierend auf diesen Informationen. Um die Richtigkeit der Angaben zu belegen, ist es wichtig, alle relevanten Belege und Nachweise vorzulegen. In der Schweiz nennt man ein ähnliches Verfahren "Steuererklärung" oder "Veranlagung". Arbeitnehmer können auch hier eine Rückerstattung erhalten, wenn zu viele Steuern einbehalten wurden oder Abzüge geltend gemacht werden können, indem sie eine Steuererklärung einreichen.

Was sind die erforderlichen Unterlagen für den Lohnsteuerausgleich?

Verschiedene Unterlagen werden benötigt, um einen Lohnsteuerausgleich durchzuführen. Zu diesen gehören Gehaltsabrechnungen, Nachweise für Werbungskosten, Belege für Sonderausgaben wie Spenden oder Krankheitskosten, Bescheinigungen über bereits gezahlte Steuern und eventuell Nachweise über weitere Einkünfte. Um den Lohnsteuerausgleich korrekt durchführen zu können, ist es empfehlenswert, alle relevanten Belege sorgfältig aufzubewahren.

Wann ist es ratsam, den Lohnsteuerausgleich durchzuführen?

Es wird empfohlen, den Lohnsteuerausgleich in der Regel einmal jährlich durchzuführen. Die Frist für die Abgabe der Steuererklärung endet in Deutschland am 31. Im nächsten Jahr im Juli kann jedoch unter bestimmten Bedingungen eine Verlängerung erfolgen. In der Schweiz variiert der Zeitpunkt je nach Kanton, aber liegt oft zwischen März und September des folgenden Jahres. Es ist empfehlenswert, den Lohnsteuerausgleich bald nach Erhalt aller relevanten Unterlagen zu machen, um mögliche Steuerrückerstattungen nicht zu verzögern.