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HR-Lexikon

Mutterschutz

Die Mutterschutzbestimmungen bieten werdenden und frischgebackenen Müttern gesetzlichen Schutz. Der Zweck des Mutterschutzes ist es, die Gesundheit der Mutter und des ungeborenen Kindes am Arbeitsplatz zu gewährleisten. Das Mutterschutzgesetz regelt in Deutschland den Mutterschutz, der verbindlich für alle schwangeren Frauen, Mütter und Arbeitgeber ist. Es gibt Regelungen zu Arbeitszeiten, Beschäftigungsverboten, Kündigungsschutz, Mutterschaftsgeld und Elternzeit im Mutterschutz. Der Beginn liegt normalerweise sechs Wochen vor dem erwarteten Entbindungstermin und endet acht Wochen nach der Geburt.

Arbeitszeit und Beschäftigungsverbote

Das Mutterschutzgesetz legt klare Regelungen zur Arbeitszeit von schwangeren Frauen fest. Schwangere dürfen höchstens acht Stunden pro Tag arbeiten und keine Nachtschichten übernehmen. Außerdem existieren Verbote für gefährliche Tätigkeiten oder Arbeiten, die die Gesundheit von Mutter und Kind gefährden könnten. In the EU, there are similar regulations for maternity protection that ensure the protection of pregnant female workers.

Kündigungsschutz und Mutterschaftsgeld

Schwangere Frauen haben während des Mutterschutzes einen speziellen Kündigungsschutz. In dieser Zeit kann die werdende Mutter nicht gekündigt werden, es sei denn, es liegt ein Sonderfall vor. Außerdem erhalten Frauen während des Mutterschutzes Mutterschaftsgeld von der Krankenkasse. Während des Mutterschutzes soll dieses Geld den Verdienstausfall ausgleichen.

Elternzeit und Elterngeld

Mütter und Väter in Deutschland haben die Möglichkeit, Elternzeit zu beantragen, zusätzlich zum Mutterschutz. Elternzeit erlaubt den Eltern, sich um ihr Kind zu kümmern und beruflich kürzerzutreten. Kündigungsschutz besteht während der Elternzeit. Des Weiteren existiert auch das Elterngeld, welches die finanzielle Unterstützung der Eltern während der Elternzeit gewährleistet. In der Schweiz gelten vergleichbare Bestimmungen bezüglich Elternzeit und finanzieller Unterstützung für Eltern.