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HR-Lexikon

Personenbedingte Kündigung

Bei der Kündigung aus persönlichen Gründen steht nicht das Verhalten des Arbeitnehmers im Mittelpunkt, sondern seine Person. Diese Art der Entlassung erfolgt, wenn die persönlichen Eigenschaften oder Fähigkeiten des Arbeitnehmers nicht mehr den Anforderungen der Stelle entsprechen. Eine Kündigung aus persönlichen Gründen kann aufgrund einer Langzeiterkrankung, unzureichender Qualifikationen oder einer fehlenden Arbeitserlaubnis ausgesprochen werden. Es muss nachgewiesen werden, dass die Entlassung auf diese persönlichen Gründe zurückzuführen ist und nicht auf andere Gründe.

Rechtlicher Rahmen

In Deutschland regelt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) die Voraussetzungen und das Verfahren für Kündigungen, einschließlich personenbedingter Kündigungen. Eine Kündigung ist nach § 1 KSchG sozial ungerechtfertigt, wenn sie nicht auf Gründe zurückzuführen ist, die in der Person oder im Verhalten des Arbeitnehmers liegen. Die Rechtfertigung einer personenbedingten Kündigung unterliegt strengen Anforderungen. Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass die Kündigung angemessen und erforderlich ist. Für eine Kündigung aus persönlichen Gründen müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Um eine personenbedingte Kündigung wirksam aussprechen zu können, muss der Arbeitgeber zunächst versuchen, den Arbeitnehmer anderweitig einzusetzen oder ihm eine Fortbildung anzubieten, sofern dies möglich ist. Außerdem muss er den Nachweis erbringen, dass der Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, die vertraglich vereinbarten Leistungen zu erbringen. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer vor der Kündigung über die bevorstehende Maßnahme informieren und ihm die Möglichkeit zur Stellungnahme geben, was wichtig ist.

Verfahren bei Kündigung aus persönlichen Gründen

Spricht der Arbeitgeber eine Kündigung aus persönlichen Gründen aus, muss er dies schriftlich tun und die Kündigung ausführlich begründen. Nach Erhalt des Kündigungsschreibens hat der Arbeitnehmer eine Frist, um beim Arbeitsgericht Kündigungsschutzklage zu erheben, wenn er die Kündigung für rechtswidrig hält. Das Gericht prüft dann, ob die Kündigung wirksam ist und entscheidet über ihre Rechtmäßigkeit. Ist die Kündigungsschutzklage erfolgreich, kann das Arbeitsverhältnis fortgesetzt oder eine Abfindung vereinbart werden.