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HR-Lexikon

Unternehmensformen

Es wird auf die verschiedenen Rechtsformen verwiesen, die Unternehmen annehmen können. Wie ein Unternehmen organisiert ist, wer dafür verantwortlich ist, wie es besteuert wird und welche rechtlichen Anforderungen es erfüllen muss - all das wird durch diese Formen bestimmt. In Deutschland gibt es verschiedene Arten von Unternehmen, vom Einzelunternehmen über Personengesellschaften wie GbR oder OHG bis hin zu Kapitalgesellschaften wie GmbH oder AG.

Einzelunternehmen

Ein Einzelunternehmen wird von einer einzigen Person geführt und ist die einfachste Form der Unternehmensgründung. Der Inhaber ist voll verantwortlich und haftet für die Schulden des Unternehmens mit seinem gesamten Vermögen. Vor allem kleine, risikoarme Unternehmen profitieren von dieser Form.

Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR)

Die GbR ist eine Form der Personengesellschaft, bei der zwei oder mehrere Personen gemeinsam eine Gesellschaft gründen. Die Haftung ist persönlich und unbeschränkt, eine Mindestkapitaleinlage gibt es nicht. Die GbR eignet sich für kleine Unternehmen, die von mehreren Gesellschaftern geführt werden. GmbH steht für Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Das Stammkapital der GmbH ist in Aktien aufgeteilt, da es sich um eine Kapitalgesellschaft handelt. Die Haftung der Gesellschafter ist durch das Gesellschaftsvermögen begrenzt, sie haften also nicht mit ihrem Privatvermögen. Für mittelständische Unternehmen ist die GmbH daher attraktiv. Die GmbH ist eine häufig gewählte Unternehmensform in Deutschland und in der EU.

Aktiengesellschaft (AG)

Eine weitere Form der Kapitalgesellschaft ist die Aktiengesellschaft, bei der das Grundkapital in Aktien aufgeteilt ist. Die Aktionäre sind Eigentümer des Unternehmens, haften aber nur bis zur Höhe ihrer Einlage. Große Unternehmen, die eine breite Streuung des Eigentums und eine hohe Kapitalausstattung erfordern, eignen sich besonders für die AG. In der Schweiz ist die AG eine gängige Gesellschaftsform.