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HR-Lexikon

Werkvertrag

Ein Werkvertrag ist eine Vereinbarung, die vorsieht, dass eine Person oder Firma dazu verpflichtet ist, ein spezifisches Werk oder einen bestimmten Dienst zu erbringen. Sie erhält eine Vergütung als Gegenleistung. Der Werkvertrag wird im deutschen Recht durch das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) geregelt. Der Unternehmer verpflichtet sich, ein spezifisches Arbeitsergebnis zu liefern, wie etwa die Renovierung eines Hauses, die Erstellung einer Webseite oder die Reparatur eines Autos. Im Gegensatz zum Dienstvertrag, wo die Arbeitskraft im Vordergrund steht, konzentriert sich der Werkvertrag auf das konkrete Arbeitsergebnis.

Merkmale eines Werkvertrags

Ein Werkvertrag hat spezifische Merkmale. Einerseits muss der Werkunternehmer persönlich das Werk erbringen oder zumindest die Verantwortung für die Erbringung an Subunternehmer übertragen. Des Weiteren muss der Werkunternehmer gemäß dem Werkvertrag ein spezifisches Arbeitsergebnis erbringen. Im Vertrag wird auch die Vergütung für die erbrachte Leistung festgelegt. Im Werkvertrag ist oft auch eine Haftung für Mängel und eine Frist für die Fertigstellung des Werkes geregelt.

Was sind die Unterschiede zwischen einem Werkvertrag und einem Dienstvertrag?

Der Hauptunterschied zwischen einem Werkvertrag und einem Dienstvertrag besteht in der Art der zu erbringenden Leistung. Beim Werkvertrag geht es um die Herstellung eines konkreten Arbeitsergebnisses, während bei einem Dienstvertrag die Arbeitsleistung im Vordergrund steht. Der Fokus liegt beim Werkvertrag auf dem Ergebnis, während es bei einem Dienstvertrag um die Tätigkeit an sich geht. Die Beratung durch einen Anwalt ist ein Beispiel für einen Dienstvertrag, während die Reparatur eines Möbelstücks typisch für einen Werkvertrag ist.

Der rechtliche Status in der EU und der Schweiz 

Je nach Land gibt es unterschiedliche Regelungen zum Werkvertrag. Innerhalb der Europäischen Union existieren Richtlinien, die Mindeststandards für Werkverträge definieren. Diese sollen sicherstellen, dass Arbeitnehmer angemessen geschützt sind und faire Arbeitsbedingungen bekommen. Das Obligationenrecht (OR) in der Schweiz regelt unter anderem die Bestimmungen zu Werkverträgen. Es gelten ähnliche Grundsätze wie im deutschen Recht, aber mit spezifischen Eigenheiten des jeweiligen Landes.