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HR-Lexikon

Übernachtungspauschale

Ein Arbeitgeber erstattet seinen Mitarbeitern die Übernachtungspauschale, um die anfallenden Kosten für eine Übernachtung während Dienstreisen zu decken. Diese Pauschale ist dafür vorgesehen, um die Kosten für Unterkunft, Frühstück und möglicherweise andere Ausgaben abzudecken. weitere Nebenkosten zu kompensieren. Die Zahlung erfolgt normalerweise pro Übernachtung und kann abhängig vom Land und den Unternehmensrichtlinien unterschiedlich sein.

Wie funktioniert die Übernachtungspauschale?

Normalerweise wird die Übernachtungspauschale festgelegt, bevor die Dienstreise angetreten wird. Zunächst trägt der Arbeitnehmer die Kosten für die Übernachtung selbst und reicht dann die entsprechenden Belege beim Arbeitgeber ein. Danach zahlt er ihm die vereinbarte Pauschale aus. Häufig wird die Übernachtungspauschale pauschal ohne detaillierte Nachweise gezahlt, um den Verwaltungsaufwand zu minimieren.

Regelungen in der EU

Es gibt keine einheitliche Regelung für die Übernachtungspauschale innerhalb der Europäischen Union. Jedes Land hat die Möglichkeit, eigene Vorschriften und Höchstgrenzen festzulegen. Deshalb ist es wichtig, sich vor Dienstreisen ins Ausland über die jeweiligen Vorschriften zu informieren, damit es keine Probleme bei der Abrechnung gibt.

Regelungen in der Schweiz

Übernachtungspauschalen sind in der Schweiz nicht gesetzlich geregelt. Jedoch orientieren sich Unternehmen oft an den Empfehlungen des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, um angemessene Pauschalen festzulegen. Man sollte die internen Richtlinien des Arbeitgebers beachten und im Bedarfsfall um Klärung bitten, um Missverständnisse zu vermeiden.